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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2011 - 11 Ta 169/11   

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https://dejure.org/2011,9158
LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2011 - 11 Ta 169/11 (https://dejure.org/2011,9158)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.09.2011 - 11 Ta 169/11 (https://dejure.org/2011,9158)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. September 2011 - 11 Ta 169/11 (https://dejure.org/2011,9158)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 115 Abs 3 ZPO, § 90 Abs 2 Nr 8 SGB 12
    Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Wohnhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Von der Partei allein bewohntes Haus mit einer Wohnfläche von 108 qm übersteigt den angemessenen Wohnbedarf; Einsatz von Grundvermögen zur Deckung der Prozesskosten bei unsubstantiierten Darlegungen der Partei zur Unmöglichkeit wirtschaftlicher Verwertung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsatz von Grundvermögen zur Deckung der Prozesskosten bei unsubstantiierten Darlegungen der Partei zur Unmöglichkeit wirtschaftlicher Verwertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Prozesskostenhilfe bei zu großzügigen Wohnverhältnissen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine PKH: Eigenes Haus übersteigt angemessenen Wohnbedarf und muss verwertet werden

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 23.07.1999 - 11 WF 442/99

    Pflicht zur Einsetzung oder Verwertung eines Hausgrundstücks

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2011 - 11 Ta 169/11
    Obwohl in § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII nicht mehr auf das II. WoBauG verwiesen wird, gelten die vorstehenden Werte nach wie vor als Orientierung (vgl. OLG Koblenz, 11 WF 442/99, FamRZ 2000, 760; Amtsgericht Garmisch-Patenkirchen 02.01.2008 1 F 529/07, zitiert nach juris).
  • AG Garmisch-Partenkirchen, 02.01.2008 - 1 F 529/07

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Angemessener Wohnbedarf bei selbst genutzter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2011 - 11 Ta 169/11
    Obwohl in § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII nicht mehr auf das II. WoBauG verwiesen wird, gelten die vorstehenden Werte nach wie vor als Orientierung (vgl. OLG Koblenz, 11 WF 442/99, FamRZ 2000, 760; Amtsgericht Garmisch-Patenkirchen 02.01.2008 1 F 529/07, zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 30.04.2015 - 4 WF 32/15

    Angemessenheit eines Hausgrundstücks im Sinne § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII

    Hiernach wäre für den Antragsgegner und seinen Sohn allenfalls eine Objektgröße von 90 qm angemessen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.09.2011 - 11 Ta 169/11 -, juris), welche das Grundvermögen des Antragsgegners unzweifelhaft überschreitet (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 WF 194/14 -, juris).
  • BSG, 09.01.2015 - B 10 LW 1/14 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung -

    Da der Kläger dieses Grundstück nicht bewohnt, stellt es kein Schonvermögen im Sinne des § 73a Abs. 1 S 1 SGG iVm § 115 Abs. 3 S 2 ZPO iVm § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII dar und ist für die Prozesskosten durch Beleihung oder - ggf teilweisen - Verkauf uneingeschränkt als Vermögen einzusetzen (vgl BFH Beschluss vom 23.8.2000 - I S 7/99 - Juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss vom 14.9.2011 - 11 Ta 169/11 - Juris RdNr 19; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Aufl 2014, § 6 RdNr 325 mwN).
  • OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14

    Prozesskostenhilfe, Einsatz eines Einfamilienhauses als Vermögen

    Hiernach wäre für den Antragsteller allenfalls eine Objektgröße von 70 qm angemessen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.09.2011 - 11 Ta 169/11 -, juris), welche das Grundvermögen des Antragstellers unzweifelhaft überschreitet.
  • VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14

    Eine unbillige Härte i. S. d. § 29 Abs. 3 BAföG liegt dann vor, wenn die

    Deshalb orientiert sich die Rechtsprechung insgesamt (BSG a. a. O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.09.2013 - 13 WF 745/13 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2011 - 11 Ta 169/11 - Juris) einschließlich des erkennenden Gerichts weiterhin an den Wohnflächengrenzen des 2. WoBauG unter Berücksichtigung der Zahl der Bewohner.
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