Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2011 - 11 Ta 169/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 115 Abs 3 ZPO, § 90 Abs 2 Nr 8 SGB 12
Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Wohnhaus - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Von der Partei allein bewohntes Haus mit einer Wohnfläche von 108 qm übersteigt den angemessenen Wohnbedarf; Einsatz von Grundvermögen zur Deckung der Prozesskosten bei unsubstantiierten Darlegungen der Partei zur Unmöglichkeit wirtschaftlicher Verwertung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einsatz von Grundvermögen zur Deckung der Prozesskosten bei unsubstantiierten Darlegungen der Partei zur Unmöglichkeit wirtschaftlicher Verwertung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Prozesskostenhilfe bei zu großzügigen Wohnverhältnissen
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine PKH: Eigenes Haus übersteigt angemessenen Wohnbedarf und muss verwertet werden
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 24.06.2011 - 10 Ca 800/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2011 - 11 Ta 169/11
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 23.07.1999 - 11 WF 442/99
Pflicht zur Einsetzung oder Verwertung eines Hausgrundstücks
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2011 - 11 Ta 169/11
Obwohl in § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII nicht mehr auf das II. WoBauG verwiesen wird, gelten die vorstehenden Werte nach wie vor als Orientierung (vgl. OLG Koblenz, 11 WF 442/99, FamRZ 2000, 760; Amtsgericht Garmisch-Patenkirchen 02.01.2008 1 F 529/07, zitiert nach juris). - AG Garmisch-Partenkirchen, 02.01.2008 - 1 F 529/07
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Angemessener Wohnbedarf bei selbst genutzter …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2011 - 11 Ta 169/11
Obwohl in § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII nicht mehr auf das II. WoBauG verwiesen wird, gelten die vorstehenden Werte nach wie vor als Orientierung (vgl. OLG Koblenz, 11 WF 442/99, FamRZ 2000, 760; Amtsgericht Garmisch-Patenkirchen 02.01.2008 1 F 529/07, zitiert nach juris).
- OLG Jena, 30.04.2015 - 4 WF 32/15
Angemessenheit eines Hausgrundstücks im Sinne § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII
Hiernach wäre für den Antragsgegner und seinen Sohn allenfalls eine Objektgröße von 90 qm angemessen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.09.2011 - 11 Ta 169/11 -, juris), welche das Grundvermögen des Antragsgegners unzweifelhaft überschreitet (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 WF 194/14 -, juris). - BSG, 09.01.2015 - B 10 LW 1/14 BH
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - …
Da der Kläger dieses Grundstück nicht bewohnt, stellt es kein Schonvermögen im Sinne des § 73a Abs. 1 S 1 SGG iVm § 115 Abs. 3 S 2 ZPO iVm § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII dar und ist für die Prozesskosten durch Beleihung oder - ggf teilweisen - Verkauf uneingeschränkt als Vermögen einzusetzen (vgl BFH Beschluss vom 23.8.2000 - I S 7/99 - Juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss vom 14.9.2011 - 11 Ta 169/11 - Juris RdNr 19;… Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Aufl 2014, § 6 RdNr 325 mwN). - OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14
Prozesskostenhilfe, Einsatz eines Einfamilienhauses als Vermögen
Hiernach wäre für den Antragsteller allenfalls eine Objektgröße von 70 qm angemessen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.09.2011 - 11 Ta 169/11 -, juris), welche das Grundvermögen des Antragstellers unzweifelhaft überschreitet. - VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14
Eine unbillige Härte i. S. d. § 29 Abs. 3 BAföG liegt dann vor, wenn die …
Deshalb orientiert sich die Rechtsprechung insgesamt (…BSG a. a. O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.09.2013 - 13 WF 745/13 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2011 - 11 Ta 169/11 - Juris) einschließlich des erkennenden Gerichts weiterhin an den Wohnflächengrenzen des 2. WoBauG unter Berücksichtigung der Zahl der Bewohner.